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Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen

Details

Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).

Tipp: Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Sie müssen sie durch einen gültigen Reisepass erfüllen, wenn Sie keinen gültigen Personalausweis besitzen. Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist von Ihrem Alter abhängig:

  • unter 24 Jahren: Reisepass ist sechs Jahre gültig

  • ab 24 Jahren: Reisepass ist zehn Jahre gültig.


Ein vorläufiger Reisepass hat eine Gültigkeitsdauer von höchstens einem Jahr.

In biometrischen Reisepässen ist ein elektronischer Chip integriert, der das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich.

Tipp: Alle wichtigen Informationen über den elektronischen Reisepass (ePass) finden Sie auf den Informationsseiten "Der ePass" des Bundesinnenministeriums.

Hinweise

Für Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss ein Elternteil bei der Beantragung des Reisepasses als Antragsteller dabei sein, und es muss eine Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten und deren Ausweise/Pässe vorgelegt werden.

Begriffe im Kontext

Reisepass, Antrag, Ablauf