Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen zweiten Reisepass erhalten.
Ein Zweitpass gilt sechs Jahre lang. Lassen Sie sich einen vorläufigen Reisepass als Zweitpass ausstellen, gilt dieser höchstens ein Jahr lang.
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist überhaupt nur möglich, wenn die Beantragung eines regulären Reisepasses auch im Expressverfahren zeitlich nicht mehr reicht. Auch muss für das beabsichtigte Reiseziel ein Reisepass vorgeschrieben sein. Die entsprechenden Nachweise sind dabei vorzulegen.
Versuchen Sie, durch unrichtige Angaben einen Zweitpass zu erhalten, müssen Sie mit einer Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro rechnen.