Abmeldung eines Kraftfahrzeuges
Fahrzeug mit Rottweiler Kennzeichen (RW-) können Sie bei unserem Bürgerservice Schramberg und dem Bürgerbüro Sulgen sowie den Ortsverwaltungen Tennenbronn und Waldmössingen abmelden.
Bei Fahrzeugen, die nicht im Zulassungsbezirk Rottweil zugelassen sind, also kein RW-Kennzeichen haben, ist eine Abmeldung nur möglich, wenn das Fahzeug bereits in den Kreis Rottweil umgeschrieben ist (Wohnanschrift in den Fahrzeugpapieren im Kreis Rottweil).
Alle anderen Fahrzeuge können über Zulassungsstelle des Landkreis Rottweil abgemeldet werden.
Die Gebühr für die Abmeldung beträgt pro Kraftfahrzeug 7,50 Euro.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
beide Kfz-Kennzeichen
Fahrzeugschein (oder Zulassungsbescheinigung Teil I)
Unter Vorlage von beiden Kfz-Kennzeichen und dem Fahrzeugschein (oder Zulassungsbescheinigung Teil I) kann das Kraftfahrzeug abgemeldet werden.
Fehlt eines der beiden Kennzeichen oder ist der Fahrzeugschein (oder Zulassungsbescheinigung Teil I) nicht mehr vorhanden, kann das Kraftfahrzeug nur direkt bei der Zulassungsstelle in Rottweil abgemeldet werden.