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Anliegerbeiträge

Details

Anliegerbeiträge oder Erschließungsbeiträge werden fällig, bei der Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen, Wege, Plätze, Anlagen der Versorgung mit Wasser, Anlagen der Entwässerung u.a.). Die Versorgungs- und Entsorgungsanlagen werden jeweils bis zur Grundstücksgrenze der „Anlieger“ gelegt. Damit gebaut werden kann, muss die Erschließung des Grundstücks gesichert sein, d.h.

  • Eine öffentlich-rechtlich gesicherte Zugangsmöglichkeit,

  • die gesicherte Versorgung mit Wasser und

  • die einwandfreie Beseitigung des Abwassers.

Hinweise

Begriffe im Kontext

Anliegerbeiträge, Erschließungsbeiträge