Hier erhalten Sie Informationen zur Beantragung einer Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von
Taxen
Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr oder gebündelten Bedarfsverkehr
Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern
Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für das Fahren von Taxen.
Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.
Erteilung: EUR 43,90, wenn Sie schon den EU-Kartenführerschein besitzen
Umtausch Ihres bisherigen Führerscheins in den Scheckkartenführerschein: zusätzlich EUR 25,30
weitere Kosten entstehen für die Beantragung des Führungszeugnisses sowie die erforderlichen Eignungsnachweise und ärztlichen Untersuchungen
Der Antrag an das Landratsamt Rottweil kann über die Dienststellen der Stadt Schramberg abgegeben werden zur Weiterleitung.
Führerschein im Scheckkartenformat
Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
persönliche Zuverlässigkeit: es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen
Nachweis der Fachkunde bei Taxen, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr
Die inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis der Fachkunde sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Es bestehen Übergangsregelungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.
Personalausweis oder Reisepass
Führerschein im Scheckkartenformat
Führungszeugnis
aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Nachweis der Fachkunde: nur bei Taxen, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr
ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin (Gültigkeit: zwei Jahre)
Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen von:
einem Augenarzt oder einer Augenärztin
einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes oder einer anderen öffentlichen Verwaltung
ärztliche Eignungsbescheinigung
Das Formular für diese Bescheinigung haben die Ärzte in der Regel. Sie können einen Arzt oder eine Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
leistungspsychologisches Gutachten
In dieser Untersuchung wird beispielsweise geprüft: Ihre
Belastbarkeit
Reaktionsfähigkeit
Orientierungsfähigkeit
Konzentrationsfähigkeit
Sie können den Nachweis erbringen durch:
ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder
ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
Gegebenenfalls müssen Sie mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nachweisen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.
Sie müssen persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Führerscheinstelle. Ihre Wohnsitzgemeinde muss Ihre persönlichen Daten im Antrag bestätigen.
Dort können Sie auch den Antrag einreichen.