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Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen

Details

Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht.

Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde Ihnen, dass sie

  • kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder

  • dieses nicht ausübt.

Hinweise

Begriffe im Kontext

Vorkaufsrecht, Negativzeugnis