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Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Schramberg ist eine nach der Gemeindeordnung einzurichtende, unabhängige und weisungsfreie Institution der öffentlichen Verwaltung, die für die örtliche Finanzkontrolle zuständig ist. Es ist unmittelbar der Oberbürgermeisterin unterstellt. Das Amt stellt sicher, dass die Stadt mit den von ihr verwalteten öffentlichen Mitteln wirtschaftlich und sparsam umgeht. Die Prüfungsergebnisse werden jährlich in einem Prüfungsbericht zusammengefasst und dem Gemeinderat vorgestellt.
Zu den Pflichtaufgaben gehören
die Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadt Schramberg und ihrer Eigenbetriebe Wirtschaftsförderung, Stadtwerke Eigenbetriebe sowie Eigenbetrieb Spittel-Seniorenzentrum,
die laufende Prüfung der Kassenvorgänge bei der Stadt und den Eigenbetrieben sowie
die Kassenüberwachung mit Durchführung der regelmäßig unvermuteten Kassenprüfungen bei der Kasse und den Zahlstellen der Stadt.
Neben diesen gesetzlichen Pflichtaufgaben hat der Gemeinderat der Stadt Schramberg dem Rechnungsprüfungsamt gemäß § 112 Abs. 2 GemO weitere Aufgaben übertragen:
Die Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung,
die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen,
die Betätigungsprüfung im Sinne von § 112 Abs. 2 Nr. 3 GemO bei der Stadtwerke Schramberg GmbH & Co. KG sowie bei der Schramberger Wohnungsbaugesellschaft GmbH,
die Prüfung des Jahresabschlusses sowie die Kassenprüfung beim Zweckverband „Interkommunales Industriegebiet Seedorf-Waldmössingen“ und
die Buch-, Betriebs- und Kassenprüfungen, die sich die Stadt bei einer Beteiligung, bei der Hergabe eines Darlehens oder sonst vorbehalten hat.
Montag: 8.30 - 11.30 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstag: 8.30 - 11.30 Uhr und 14 - 16 Uhr
Mittwoch: 8.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 11.30 Uhr und 14 - 17.30 Uhr