Eine eigens für die Württembergische Landesbühne erstellte Fassung des Filmes kommt auf die Bühne. „Der Boandlkramer und die ewige Liebe" ist der letzte Film des 2020 verstorbenen Regisseurs Joseph Vilsmaier. Das Drehbuch verfassten Ulrich Limmer, Marcus H. Rosenmüller („Wer früher stirbt ist länger tot") und Michael Bully Herbig, der auch die Hauptrolle übernahm.
1. Rang 24 € / 19 € I 2. Rang 22 € / 17 € I 3. Rang 20 € / 15 €
Bärensaal
Marktstraße 7
78713 Schramberg
Theaterring Schramberg
Gevatter Tod, Sensenmann, Freund Hein – im Bayerischen heißt er „Boandlkramer". Er hat viele Namen, aber nur einen einzigen Auftrag: Er muss die Seelen, deren Zeit abgelaufen ist, in den Himmel oder in die Hölle bringen. Ohne ihn würde die Welt wohl aus den Fugen geraten und die Welt zwischen Himmel und Hölle würde im Chaos versinken. Seit Jahrhunderten erledigt der Boandlkramer seinen Auftrag gewissenhaft. Doch nun widerfährt ihm etwas, womit niemand gerechnet hatte: Als er den kleinen Maxl holen soll, verliebt er sich – auf den ersten Blick - in dessen Mutter Gefi. Von dem unbekannten Gefühl verwirrt, verschont er Maxl. Um die akkurate Buchführung von Himmel und Hölle nicht durcheinander zu bringen, gibt er im Himmel den Schwerenöter Gumberger ab und führt den Altersunterschied auf einen „Schreibfehler" zurück. Doch in der Hölle angekommen, fehlt ihm eine Seele. Der Teufel nutzt die Verwirrung des armen Boandlkramers aus und überredet ihn zu einem Geschäft, bei dem der Boandlkramer die einmalige Chance erhält, als „normaler Sterblicher" um Gefi zu buhlen. Nicht zuletzt mit Hilfe der Ratschläge von Gumberger stolpert der Boandlkramer durch das irdische Leben - auf der Suche nach der ewigen Liebe. Da jedoch niemand mehr die Toten abholt, ist die göttliche Ordnung gefährdet. Damit nicht gar die Apokalypse droht, muss ein Wunder geschehen.
Ermäßigten Eintritt erhalten: Schwerbehinderte, Bezieher von ALG II, Studenten, Teilnehmer an Freiwilligendiensten, Auszubildende und Schüler jeweils gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises. Der Nachweis ist am Tag der Veranstaltung mitzuführen und bei Aufforderung vorzulegen.