Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
26. Juni 2026
Verbot der Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen im Landkreis Rottweil
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der daraus resultierenden kritischen Niedrigwasserstände hat das Landratsamt Rottweil eine Allgemeinverfügung erlassen. Ab dem 25. Juni 2026 ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse und sonstige Gewässer) im Rahmen des Gemeingebrauchs bis auf Weiteres untersagt.
Das Verbot betrifft Privatpersonen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und des Gartenbaus. Unzulässig sind sowohl die Wasserentnahme mit Handgefäßen als auch die Entnahme mittels Pumpen oder anderer technischer Einrichtungen.
Ziel der Maßnahme ist der Schutz der Gewässerökologie. Die aktuell sehr niedrigen Wasserstände gefährden insbesondere Fische, Wasserpflanzen und andere im Gewässer lebende Organismen.
Nicht vom Verbot betroffen sind:
• Wasserentnahmen auf Grundlage bestehender wasserrechtlicher Erlaubnisse oder Bewilligungen,
• Wasserentnahmen zur Abwehr akuter Gefahren (z. B. Brandbekämpfung),
• das Tränken von Vieh aus Gewässern, sofern keine öffentliche Wasserversorgung zur Verfügung steht.
In begründeten Einzelfällen können auf Antrag Ausnahmen durch die untere Wasserbehörde zugelassen werden.
Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen die Allgemeinverfügung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.
Die Regelung gilt bis auf Weiteres und wird erst nach einer nachhaltigen Erholung der Wasserstände überprüft.