03. August 2022
29.07.2022: Viele Bäche und Flüsse führen aufgrund der anhaltenden Trockenheit derzeit wenig Wasser oder sind zum Teil schon ausgetrocknet. Das Landratsamt Rottweil hat deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen. Bis 31. August 2022 darf kein Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Quellaustritten, Seen und Flüssen entnommen werden.
Dies gilt umgehend für erlaubnisfreie im Rahmen des Gemeingebrauchs mögliche Wasserentnahmen. Wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zulassen, sind ebenfalls betroffen und werden auch bis zum 31.08.2022 widerrufen.
Durch die geringen Wasserstände erhöhen sich die Schadstoffkonzentration und die Temperatur in den Gewässern. Die reduzierte Fließgeschwindigkeit bewirkt zudem, dass das natürliche Selbstreinigungsvermögen der Gewässer abnimmt. Die Gewässerökologie kann hierdurch erheblich und langfristig geschädigt werden. Dies führt zu einem geringen Sauerstoffgehalt. Dadurch ist der Lebensraum für Pflanzen und Tiere gefährdet.
Entwarnung ist vorerst nicht in Sicht. Auf der Internetseite der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) heißt es, dass die weitgehend niederschlagsfreie Wetterlage andauert und sich die Niedrigwasserlage weiter ausweiten wird.
Wie zahlreiche andere Landkreise auch, zieht Rottweil deshalb nun die Notbremse. Zum Schutz der durch die Trockenheit bedrohten Tier- und Pflanzenwelt sowie zur Aufrechterhaltung des Ökosystems Wasser, hat das Landratsamt nun die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern per Allgemeinverfügung untersagt.
Diese gilt zunächst bis zum 31. August des Jahres. Bis dahin darf weder mit Hilfe einer Pumpe, noch per Hand mit Eimer oder Gießkanne Wasser aus Bächen, Quellaustritten, Seen, Weihern oder Flüssen entnommen werden. Das generelle Verbot gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau sowie für Erlaubnisinhaber/innen. Ausnahmen können beantragt werden. Und natürlich darf auch weiterhin im Brandfall Löschwasser aus Teichen abgepumpt werden
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut kann hierabgerufen werden.