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11. Juni 2025

Ab 1. März bis einschließlich Oktober gilt in den Wäldern Baden-Württembergs Rauchverbot.

Hinweis aus dem Ministerium für ländlichen Raum BW

Eine achtlos weggeworfene Zigarette reicht aufgrund von trockenen Blättern und Ästen bereits aus, um einen Wald in Brand zu setzen.

Waldbesucher unterschätzen die Gefahr, die im Frühjahr von trockenen Blättern und Ästen ausgeht. Schon eine achtlos weggeworfene Zigarette reicht aus, um einen Wald in Brand zu setzen. Brände im Wald fordern die Feuerwehr besonders heraus, da sich die Situation durch Topographie und Windentwicklung schnell verändert und oft mehrere Brandherde zu bekämpfen sind. Die Folgen können dramatisch sein. Neben dem Verlust der Flora seien Brände für die im Wald lebenden Insekten, Vögel und Wildtiere gefährlich – „flüchtende Tiere haben extremen Stress“, erläuterte Peter Hauk.

Deshalb gilt grundsätzlich für alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher in ganz Baden-Württemberg ab Anfang März ein generelles Rauchverbot in den Wäldern, so der Forstminister und betonte: „sich an das Rauchverbot zu halten, ist angewandter Waldschutz. Wer sich nicht an das Rauchverbot hält und dadurch einen Brand auslöst, muss mit sehr hohen Schadenersatzforderungen rechnen.“