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14. Februar 2025
Noch besteht die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Dies geht am einfachsten mit dem QR-Code, welcher auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist oder mit dem Online-Antrag auf der städtischen Homepage.
Bei dieser Bundestagswahl ist eine Rechtsänderung erfolgt. Danach können Briefwahlunterlagen nur noch bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr beantragt werden. Bisher war eine Beantragung noch bis Freitag vor der Wahl, 18:00 Uhr möglich. Wir bitten um Beachtung.
Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann bei Bürgerservice und Tourist-Information im Rathaus, im Bürgerbüro Sulgen, bei den Ortsverwaltungen Tennenbronn und Waldmössingen oder beim Wahlamt im City-Center, Berneckstraße 9, Zimmer 2.09, beantragt werden. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist somit bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr möglich. Wenn eine Beantragung danach wegen einer nachgewiesenen plötzlichen Krankheit nötig sein sollte, ist dies nur noch im Wahlamt im City-Center möglich.
Wichtig: Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr dem Wahlamt im Rathaus, Hauptstraße 25, vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Mit der Post sollte er daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden, am besten bis Donnerstag, 20. Februar 2025, um eine rechtzeitige Zustellung zu gewährleisten.
Bei der Abgabe von Wahlbriefen am Wahlsonntag beachten Sie bitte die Beschriftungen an den Briefkästen in den Ortsteilen. Eine Abgabe der Wahlbriefe in den Wahllokalen ist nicht möglich. Die Wählerin/der Wähler ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Wahlbrief am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr im Rathaus Schramberg, Hauptstraße 25 ankommt.