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18. August 2022

Machbarkeitsstudie Bahnstrecke Schramberg - Schiltach: Städte können nicht für Landkreis übernehmen

Die Anfrage, ob Schramberg und Schiltach den Kofinanzierungsanteil des Landkreises Rottweil in Höhe von rund 15.800 Euro für die Machbarkeitsstudie übernehmen können, wurde von der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg nun beantwortet:

Eine Übernahme des finanziellen Anteils durch beide Städte als Ersatz für den Landkreis Rottweil sei, so heißt es in der schriftlichen Mitteilung, nach den Verwaltungsrichtlinien des Landes nicht möglich.

Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr äußert sich enttäuscht über den Sachverhalt: „Es ist sehr schade, dass der Kreistag seine mit großer Mehrheit gefasste Sachentscheidung bei der Vergabe der Machbarkeitsstudie revidiert hat. Ein Bahnanschluss ist keine kurzfristig realisierbare Sache, er könnte eine Stadt aber langfristig sehr voran bringen.“ Weiter erläutert sie: „Schramberg ist das einzige Mittelzentrum Baden-Württembergs ohne Bahnhof. Ein Schienenanschluss hätte uns ganz neue Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen können – sei es bei (Hochschul-) Bildung, Tourismus oder nachhaltigem Berufspendlerverkehr. Wir werden nun alles daransetzen, unsere anderen Verkehrsprojekte wie die Talumfahrung und die Forderung nach einer Regiobuslinie Schramberg – Villingen-Schwenningen mit Nachdruck voran zu bringen.“

Zum Hintergrund: Noch im Dezember 2021 hatte der Landkreis Rottweil nach befürwortendem Beschluss des Kreistags einen Förderantrag für die Ausarbeitung einer Machbarkeitsstudie für eine Bahnstrecke Schiltach – Schramberg gestellt. Im Frühjahr erhielt das Landratsamt die Zusage des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg für die Förderung der Untersuchung zur Reaktivierung der Schienenverbindung. In Aussicht gestellt wurde eine Beteiligung an den Kosten durch das Land mit 75 Prozent, maximal mit einem Betrag von 100 .000 Euro. Die nicht zuschussfähigen 25 Prozent der Kosten hätten sich der Landkreis und die beiden Städte geteilt.

Der Kreistag hat nun in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause überraschend die Vergabe der Machbarkeitsstudie abgelehnt. Eine „Übertragung“ des Zuwendungsbescheids und der Fördermittel an die beiden Städte lehnt wiederum das Verkehrsministerium aufgrund gesetzlicher Vorgaben ab. Einen eigenen Antrag können Schiltach und Schramberg ebenfalls nicht stellen, da die Antragsfrist für das Förderprogramm am 31.12.2021 abgelaufen ist.