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29. April 2025

Neue Regelung für Lichtbilder für Reisepass oder Personalausweis ab 1. Mai

Ab dem 1. Mai gehören Papier-Passbilder der Vergangenheit an. Für Reisepass oder Personalausweis können nur noch digitale Passbilder verwendet werden.

Ziel des Gesetzgebers ist es, der Gefahr durch gefälschte Lichtbilder zu begegnen und Missbrauch zu verhindern. Während einer Übergangsfrist bis 31. Juli 2025 sind noch Ausnahmen mit Papierbildern möglich.

Fotos werden in gesicherter Cloud gespeichert
Bürger, die ein Foto für den Personalausweis oder Reisepass benötigen, können diese wie bisher bei ihrem Fotografen aufnehmen lassen. Sie erhalten einen QR-Code, den sie im Rathaus beziehungsweise bei der zuständigen Behörde vorlegen. Die digitalen Fotos werden von zertifizierten Fotografen in einer gesicherten elektronischen Cloud gespeichert und können dort direkt von den zuständigen Mitarbeitern des Bürgerservices mit dem QR-Code abgerufen werden. Die Fotos werden nicht gespeichert und können von der Behörde auch nicht ausgedruckt werden.

Eine Liste der zertifizierten Fotofachgeschäfte gibt es unter https://www.e-passfoto.de/teilnehmer/. Dort erhalten die Bürger auch weiterhin Ausdrucke ihrer Passbilder für Monatskarten, Krankenkassenkarten, Führerscheine, Schwerbehindertenausweise und vieles mehr.

Der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Stadt Schramberg wird sich im Mai zudem mit Lichtbildaufnahmegeräten für den Bürgerservice befassen.