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23. Februar 2026
Anzeigeverfahren ersetzt bisherige Erlaubnis
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Baden-Württemberg das neue Landesgaststättengesetz. Es ändert die bisherigen Vorgaben für Gaststättenbetriebe und Vereine deutlich. Zentrale Neuerung ist, dass die gaststättenrechtliche Erlaubnis entfällt und durch ein Anzeigeverfahren ersetzt wird. Die Stadt Schramberg informiert über die wichtigsten Änderungen und das weitere Vorgehen.
Anzeige statt Erlaubnis
Gaststätten müssen künftig keine Erlaubnis mehr beantragen. Stattdessen ist eine Anzeige erforderlich, die bei der Abteilung öffentliche Ordnung der Stadt Schramberg oder bei den Ortsverwaltungen Tennenbronn oder Waldmössingen eingereicht wird. Raum- und ortsbezogene Prüfungen im Gaststättenrecht entfallen. Bau-, Immissions- und lebensmittelrechtliche Vorgaben prüfen weiterhin die zuständigen Fachbehörden. Sobald eine Anzeige bei der Stadt eingegangen ist, wird diese an die zuständigen Behörden weitergeleitet.
Fristen für neue Betriebe
Stehende Gaststätten müssen eine Gewerbeanzeige nach § 14 Gewerbeordnung spätestens sechs Wochen vor Betriebsbeginn einreichen. Zusätzlich muss eine IHK Schulung aus Baden-Württemberg mit eingereicht werden.
Vereine und Veranstaltungen
Vereine müssen ein vorübergehendes Gaststättengewerbe nur anzeigen, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Veranstaltungen ohne Alkoholausschank bleiben anzeigefrei. Für vorübergehende Gaststätten, etwa bei Festen, genügt eine Anzeige bei der Stadt Schramberg, in der Regel spätestens zwei Wochen vor Beginn. Sie ersetzt die bisherige Gestattung.
Bestehende Gaststätten
Betriebe, die bereits vor dem 1. Januar 2026 rechtmäßig bestanden, müssen keine neue Anzeige abgeben. Ein neuer Unterrichtungsnachweis ist ebenfalls nicht erforderlich. Unterrichtungen aus dem Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2025 gelten übergangsweise weiter.
Online-Information für Vereine
Die Stadt Schramberg bietet für Vereinsvertreterinnen und Vertreter eine Online-Veranstaltung an. Dort wird erläutert, was sich durch das neue Gesetz ändert und wie Anzeigen künftig vorzunehmen sind. Datum und Uhrzeit gibt die Stadt Schramberg noch bekannt. Die Vereine erhalten eine Einladung.