05. August 2024
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden Grundstückseigentümer gebeten regelmäßig ihre Pflanzen zu schneiden welche Grundstücksgrenzen überschreiten und in öffentliche Verkehrsräume hineinragen.
Es gilt ein freizuhaltendes Lichtraumprofil entlang von Geh-und Radwegen von über mindestens 2,5m und über Straßen von mindestens 4,5m. Hierbei ist das Herabhängen durch Witterungseinflüsse, wie zum Bespiel Schnee mit zu bedenken.
Sollte das Lichtraumprofil nicht eingehalten werden Ordnungsgelder erhoben und im Härtefall kostenpflichtige Ersatzvornahmen durchgeführt. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen!
Bei Fragen können Sie Sich gerne an die Stadtverwaltung – Herr Mönch,
alexander.moench@schramberg.de wenden.