Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

03. Januar 2023

Grabräumung auf den Friedhöfen Schramberg-Tal und Hintersulgen

Auf dem Friedhof Schramberg-Tal und Hintersulgen sind die Ruhezeiten der Reihengräber und Urnenreihengräber aus dem Jahre 2002 abgelaufen. Diese werden zur Räumung aufgerufen. Vor Ort sind die Gräberfelder mit Hinweistafeln gekennzeichnet.

Die Gräber sind bis spätestens 24. April 2023 abzuräumen. Die Angehörigen oder Ihre Beauftragten werden aufgefordert, gemäß geltender Friedhofsordnung, Grabsteine, Einfassungen und Grabschmuck bis zu diesem Termin fachgerecht zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Hinweis:
Dritten ist es nicht gestattet, Pflanzen und andere Ausstattungen von diesen Gräbern zu entfernen. Bitte melden Sie sich bei der Friedhofsverwaltung, wenn Sie die Grabräumung eigenständig oder durch Beauftragung Dritter ausführen wollen. Ausstattungen, welche sich nach Ablauf der Frist noch auf den Grabstätten befinden, geht automatisch in das Eigentum der Stadt Schramberg über und wird durch die Grabräumung gebührenpflichtig entsorgt.