03. Januar 2023
Auf dem Friedhof Schramberg-Tal und Hintersulgen sind die Ruhezeiten der Reihengräber und Urnenreihengräber aus dem Jahre 2002 abgelaufen. Diese werden zur Räumung aufgerufen. Vor Ort sind die Gräberfelder mit Hinweistafeln gekennzeichnet.
Die Gräber sind bis spätestens 24. April 2023 abzuräumen. Die Angehörigen oder Ihre Beauftragten werden aufgefordert, gemäß geltender Friedhofsordnung, Grabsteine, Einfassungen und Grabschmuck bis zu diesem Termin fachgerecht zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Hinweis:
Dritten ist es nicht gestattet, Pflanzen und andere Ausstattungen von diesen Gräbern zu entfernen. Bitte melden Sie sich bei der Friedhofsverwaltung, wenn Sie die Grabräumung eigenständig oder durch Beauftragung Dritter ausführen wollen. Ausstattungen, welche sich nach Ablauf der Frist noch auf den Grabstätten befinden, geht automatisch in das Eigentum der Stadt Schramberg über und wird durch die Grabräumung gebührenpflichtig entsorgt.