25. Mai 2022
Mit Beschluss vom 17. Mai 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderung tritt am 31. Mai 2022 in Kraft.
Mit Beschluss vom 17. Mai 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderung tritt am 31. Mai 2022 in Kraft. Damit wird die Laufzeit der Corona-Verordnung bis 28. Juni 2022 verlängert.
Hier der Link auf die Seite der Landesregierung mit der ab 31.05.2022 geltenden neuen Verordnung