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08. Dezember 2022

Schramberg fördert Kleinphotovoltaikanlagen – Antragstellung bei der Stadt ab 9. Dezember möglich

Die Stadt Schramberg unterstützt Mieter*innen und Eigentümer*innen von Wohngebäuden bei der Beschaffung von Kleinphotovoltaikanlagen, auch Balkonkraftwerke genannt.

Die Module werden ab einer Bruttoleistung von mindestens 0,3 kWp (300 Wp) pauschal mit 100 Euro pro Anlage/Objekt und bei einer Bruttoleistung von 0,6 kWp (600 Wp) mit 200 Euro pro Anlage/Objekt bezuschusst.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger finden ab Freitag, 9. Dezember, die Förderrichtlinien mit den relevanten Informationen auf der Homepage der Stadt unter „Rathaus/Förderprogramme“.

Die Anträge können formlos bei der Stadt Schramberg, Abteilung Finanzen,
Hauptstraße 25, 78713 Schramberg oder per Mail: klemens.walter@schramberg.de eingereicht werden. Ein Antrag sollte die Kontaktdaten, das Objekt, die Leistung der geplanten Anlage und die beantragte Fördersumme enthalten.
Eine rückwirkende Förderung von bereits in Auftrag oder umgesetzten Maßnahmen ist nicht möglich. Die Maßnahmen müssen bis Ende des Jahres 2023 umgesetzt sein.

Insgesamt stehen rund 20.000 Euro für die Förderungen zur Verfügung. Diese werden nach Eingang des Auszahlungsantrages bearbeitet und vergeben, solange bis die Mittel erschöpft sind.