Seit 2025 wird die Grundsteuer in Baden-Württemberg neu berechnet. Für die Grundsteuer B verwendet das Land ein sogenanntes "modifiziertes Bodenwertmodell". Dabei sind zwei Faktoren entscheidend:
- Die Grundstücksfläche
- Der Bodenrichtwert des Grundstücks
Diese beiden Werte werden miteinander multipliziert, um den Grundsteuerwert zu ermitteln. Ob und wie das Grundstück bebaut ist, spielt für die Berechnung keine Rolle. Allerdings wird für Grundstücke, die überwiegend zu Wohnzwecken genutztwerden, vom Finanzamt auf Antrag eine ermässigte Steuermesszahl angewendet.
Für die Grundsteuer A wird der land- und forstwirtschaftliche Grundbesitz durch ein typisierendes Ertragswertverfahren bewertet, welches weitgehend auf Zahlen der bundesweiten Agrarstatistik beruht.
Die finale Grundsteuer ergibt sich dann aus dem Grundsteuerwert multipliziert mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz der jeweiligen Kommune. (Formel zur Berechnung siehe unten rechts auf dieser Seite).
Die Kommunen können durch Anpassung ihrer Hebesätze die Höhe der Grundsteuer beeinflussen. Ziel der Reform ist es, die Grundsteuer gerechter und verfassungskonform zu gestalten. Für Eigentümer bedeutet dies, dass sich ihre Grundsteuer ab 2025 ändern kann - für manche wird sie steigen, für andere sinken.
Neue Grundsteuer ab 2025: Was ändert sich für Sie?
Das Land empfiehlt den Städten und Kommunen, die Grundsteuerhebesätze so festzulegen, dass sich die Gesamteinnahmen der Stadt für diese Steuerart nicht erhöhen.
Der Gemeinderat wird sich bei seiner Entscheidung an diesem Ziel orientieren.
Was bedeutet das für Sie?
Auch wenn die Gesamteinnahmen für die Stadt Schramberg gleich bleiben, kann sich für einzelne Grundstücksbesitzer die Höhe der Grundsteuer ändern:
- Firmen und Besitzer von Mehrfamilienhäusern mit kleinen Grundstücken zahlen voraussichtlich weniger.
- Besitzer von Einfamilienhäusern mit großen Grundstücken zahlen möglicherweise mehr.