Dienstleistung
Bauen
Sie haben sich entschlossen zu bauen.
Es ist nun zu klären, ob Sie ein formelles Antragsverfahren bei der Baurechtbehörde einreichen müssen. In Abhängigkeit der planungsrechtlichen Situation des Grundstücks (Bebauungsplan: ja / nein, landwirtschaftlicher Außenbereich: ja / nein) sowie des geplanten Vorhabens ist von der Baurechtsbehörde zur prüfen, ob ein verfahrensfreies Vorhaben möglich ist. Wenn jedoch ein Antragsverfahren notwendig wird, so sind verschiedene Bauvorlagen einzureichen. Zu unterscheiden ist, zwischen dem Baugenehmigungsverfahren, dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und dem Kenntnisgabeverfahren. Auch hier ist es unter anderem davon abhängig, ob das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, welches Verfahren grundsätzlich gewählt werden kann.
Falls Sie bereits einen Architekten oder Planer zu Rate gezogen haben, wird er Ihnen die notwendigen Informationen für die Verfahrenswahl geben. Andernfalls wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in unter dem Stichwort baurechtliche und bautechnische Beratung.
Wir sind bemüht, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Dies setzt voraus, dass möglichst zu Beginn des Verfahrens alle Antragsunterlagen vollständig vorgelegt werden.
Bitte bedenken Sie, dass jeder Antrag unter Beteiligung von verschiedenen Fachbehörden und Stellen auf seine individuelle Besonderheit hin geprüft werden muss.
Es ist nun zu klären, ob Sie ein formelles Antragsverfahren bei der Baurechtbehörde einreichen müssen. In Abhängigkeit der planungsrechtlichen Situation des Grundstücks (Bebauungsplan: ja / nein, landwirtschaftlicher Außenbereich: ja / nein) sowie des geplanten Vorhabens ist von der Baurechtsbehörde zur prüfen, ob ein verfahrensfreies Vorhaben möglich ist. Wenn jedoch ein Antragsverfahren notwendig wird, so sind verschiedene Bauvorlagen einzureichen. Zu unterscheiden ist, zwischen dem Baugenehmigungsverfahren, dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und dem Kenntnisgabeverfahren. Auch hier ist es unter anderem davon abhängig, ob das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, welches Verfahren grundsätzlich gewählt werden kann.
Falls Sie bereits einen Architekten oder Planer zu Rate gezogen haben, wird er Ihnen die notwendigen Informationen für die Verfahrenswahl geben. Andernfalls wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in unter dem Stichwort baurechtliche und bautechnische Beratung.
Wir sind bemüht, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Dies setzt voraus, dass möglichst zu Beginn des Verfahrens alle Antragsunterlagen vollständig vorgelegt werden.
Bitte bedenken Sie, dass jeder Antrag unter Beteiligung von verschiedenen Fachbehörden und Stellen auf seine individuelle Besonderheit hin geprüft werden muss.
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Bauverständiger
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Bauverständige
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Baurecht, Bauverwaltung
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Baurecht und Bauverwaltung
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Abteilungsleiterin
Bei Fragen wenden Sie sich bei Fragen bitte an eine/n unserer zuständigen Sachbearbeiter/innen bzw. Bauverständige/n und lassen Sie sich ggf. einen Termin geben.
Örtliche Zuständigkeit
Asprion, Wolfgang Talstadt, Tennenbronn, Waldmössingen
Giese, Mandy Heiligenbronn, Schönbronn, Sulgen
Haag, Michaela Heiligenbronn, Schönbronn, Sulgen
Hartmann, Ludwig Talstadt, Tennenbronn
Niebel, Linda Waldmössingen
Örtliche Zuständigkeit
Asprion, Wolfgang Talstadt, Tennenbronn, Waldmössingen
Giese, Mandy Heiligenbronn, Schönbronn, Sulgen
Haag, Michaela Heiligenbronn, Schönbronn, Sulgen
Hartmann, Ludwig Talstadt, Tennenbronn
Niebel, Linda Waldmössingen