Dienstleistung
Handwerkerkarte
Die "Handwerkerkarte" ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO. Diese gilt nur für das Anfahren von Baustellen. Sie wird befristet und in stets widerruflicher Weise erteilt.
Geltungsbereich:
- Einfahren und Parken Fußgängerzonen in Schramberg
- Parkplätze (VZ 314 StVO) mit Zusatzschild " nur mit Parkschein" (Parkscheinautomaten) in Schramberg, mit Ausnahme des Parkhauses "Stadtmitte", zeiltich unbegrenzt ohne Parkschein
- Parkplätze (VZ 314 StVO) mit Zusatzschild "Parkscheibe" in Schramberg zeitlich unbegrenzt ohne Parkscheibe
- Parken im eingeschränkten Halteverbot (VZ 286 StVO) in Schramberg
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Öffentliche Ordnung
Für die Ausstellung der Handwerkerkarte benötigen wir neben der gewünschten Geltungsdauer auch das oder die Kennzeichen der Fahrzeuge, für die die Genehmigung gelten soll.
- bis 2 Wochen 10,20 Euro
- bis 2 Monate 20,00 Euro
- bis 4 Monate 30,00 Euro
- bis 8 Monate 40,00 Euro
- Jahresgebühr 60,00 Euro