Dienstleistung
Jugendfreizeiten - Zuschuss
Die Große Kreisstadt Schramberg gewährt finanzielle Hilfen, um die Jugendarbeit in Ihrem Zuständigkeitsbereich anzuregen und zu fördern.
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Theaterring und Vereine
Zuwendungen können öffentliche Träger, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und Vereine erhalten.
Es werden Jugendfreizeiten, Ferienaktionen und internationale Begegnungen gefördert.
Der Zuschussantrag soll spätestens zum 01. April eines Jahres unter Angabe des Leiters oder Leiterin und der voraussichtlichen Teilnehmerzahl der Veranstaltung an die Stadt Schramberg, Fachbereich Kultur und Soziales, gerichtet werden.
Spätestens zwei Monate nach Beendigung der Veranstaltung ist der Zuschuss mit einer Teilnehmerliste abzurufen.