Zentrale Vormerkung
Ab sofort können Sie Ihr Kind im Online-Verfahren über das Internet, bei der zentralen Kita-Servicestelle im Rathaus sowie direkt in den Kindertageseinrichtungen für einen Platz in einer Kinderkrippe oder im Kindergarten vormerken.
Dieser neue Service der zentralen Kita-Vormerkung erspart Ihnen Zeit, Arbeit und viele Wege.
Seit 2015 gibt es bei uns die Möglichkeit der zentralen Vormerkung. Um einen Rechtsanspruch geltend zu machen, muss die Vormerkung mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmedatum erfolgen.
Zur Zentralen Vormerkung
Dieser neue Service der zentralen Kita-Vormerkung erspart Ihnen Zeit, Arbeit und viele Wege.
Ihr Weg
Nutzen Sie das Angebot aller Kindertagesstätten zu einem persönlichen Informationsbesuch und erfahren Sie dabei mehr über das pädagogische Konzept, die Räumlichkeiten sowie die Besonderheiten der jeweiligen Kindertageseinrichtungen. Zudem bieten Ihnen unsere Flyer zur Zentralen Kita-Vormerkung sowie die Internetseiten der Kindergärten umfassende Informationen. Wenn Sie eine Vorauswahl getroffen haben, können Sie die Vormerkung dann in bis zu drei Einrichtungen vornehmen.Seit 2015 gibt es bei uns die Möglichkeit der zentralen Vormerkung. Um einen Rechtsanspruch geltend zu machen, muss die Vormerkung mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmedatum erfolgen.
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