Jugendschutzhinweis im Veranstaltungskalender
Die Schramberger Vereine haben die Möglichkeit ihre Veranstaltungen auf der Homepage der Stadt Schramberg im Veranstaltungskalender einzustellen oder einstellen zu lassen. Je nach Art der Veranstaltung ist es nötig hier einen vorgegebenen Text zum Jugendschutz auszuwählen. Dieser ist mit dem Jugendbeauftragten der Polizei abgesprochen und entspricht voll dem Jugendschutzgesetz.
Da dies bei einer Veranstaltung am letzten Wochenende zu Mißverständnissen führte, haben wir den vorgegebenen Text seit heute erweitert. Und zwar mit folgendem Zusatz:
Abweichend von den hier gemachten und mit der Polizei abgestimmten Angaben zum Jugendschutz hat der jeweilige Veranstalter das Hausrecht und kann strengere Eintritts-kriterien aufstellen. Hausrecht geht vor Jugendschutz. Es empfiehlt sich, dies im Vorfeld der Veranstaltung mit dem Veranstalter abzuklären. Wir stellen auf unserer Homepage lediglich den Veranstaltungskalender zur Verfügung und haben keinen Einfluß auf Eintrittsbedingungen oder die Veranstaltung selber.