Werbung und Plakatierung
Innerhalb des Stadtgebietes dürfen für Veranstaltungen Plakate unter Beachtung der unten aufgeführten "Bedingungen und Auflagen" der Stadt Schramberg aufgehängt werden.
Eine Genehmigung ist erforderlich und bei der Stadt Schramberg zu beantragen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer "Satzung über Werbeanlagen und Automaten".